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Für externe Spenden verwenden Sie bitte „xxx – extern“ und Healthineers Mitarbeitende „xxx – Healthineers“.

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Weitere Informationen finden Sie auf unserer FAQ-Seite.
Spendenabzug

Steuerliche Hinweise für Personen und Unternehmen, die in Deutschland steuerpflichtig sind:

Der Siemens Caring Hands e.V. ist vom Finanzamt München, als mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt (u.a. Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, Förderung des Wohlfahrtwesens).

Für in Deutschland steuerpflichtige Personen ist die Spende steuerlich abzugsfähig. Für Einzelspenden bis EUR 300 genügt im Rahmen Ihrer Steuererklärung ein vereinfachter Spendennachweis (z.B. Bareinzahlungsbeleg, Kontoauszug eines Kreditinstituts, Ausdruck bei Onlinebanking). Eine Spendenbescheinigung wird daher für Einzelspenden bis EUR 300 nicht ausgestellt.

Für Spenden über EUR 300 erhalten Sie vom Siemens Caring Hands e.V. eine Spendenbescheinigung. Hierzu bitten wir Sie, uns im Verwendungszweck des Zahlungsauftrags auch Ihre vollständige Privatanschrift bzw. bei Spenden von Unternehmen die Firmenanschrift mitzuteilen.

Die Zuwendungsbescheinigungen werden gesammelt einmal im Jahr, am Ende des Kalenderjahres, versandt.

Für nicht in Deutschland steuerpflichtige Personen ist die steuerliche Abzugsfähigkeit im Allgemeinen problematisch. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren steuerlichen Berater.

Spenden von Siemens-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Siemens AG und von Siemens- Konzerngesellschaften finden sich weitere Informationen zum Vorgehen und der Initiative auf der Unternehmensseite.